Ab 1.3.24: Keine Mitnahme von E-Scootern bei der RVK
Zum 1. März wird es in den RVK-Bussen im Kreis Euskirchen, Rheinisch-Bergischen Kreis und im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis keine Mitnahme von E-Tretrollern mehr geben. Gemeinsam mit vielen anderen Verkehrsunternehmen setzt die RVK damit eine Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) um.
Akkubrände bei E-Scootern im In- und Ausland führten aktuell zu neuen Bewertungen des Brandschutzes in Fahrzeugen. Der Betriebsausschuss des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hatte sich mit dem Thema beschäftigt und die Empfehlung ausgesprochen, E-Scooter grundsätzlich von der Mitnahme auszuschließen.
E-Tretroller/-Scooter unterliegen deutlich niedrigeren Sicherheitsanforderungen als andere Elektrofahrzeuge. Da im Brandfall auch erhebliche Gefahren für Fahrgäste und -personale entstehen, sei die Mitnahme der Fahrzeuge nicht geboten. Das Verbot könne wieder aufgehoben werden, wenn die Hersteller die Sicherheitsmängel beseitigt hätten.
E-Bikes, Elektro-Rollstühle und vierrädrige Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen (ebenfalls als „E-Scooter“ bezeichnet) werden weiterhin in den Bussen im RVK-Gebiet befördert, da deren Akkus sehr viel höhere Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Die RVK bittet alle Fahrgäste um Verständnis.
Fotoquelle: RVK